Erbrecht
Die Kanzlei Garbe Rechtsanwälte ist auf das Erbrecht und angrenzende Rechtsgebiete spezialisiert und nahezu ausschließlich hier tätig. So vertreten wir sowohl die Interessen von Erben, also auch jene von Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern. Ob wir auch Ihren Fall übernehmen können, klären wir in einem ersten unverbindlichen Gespräch. Rufen sie uns an.
Nachlasspflegschaft
Eine Reihe von Amtsgerichten bestellt uns seit vielen Jahren zu Nachlasspflegern. Das zuständige Amtsgericht verpflichtet uns hierbei für die noch unbekannten Erben tätig zu werden und deren Interessen wahrzunehmen. Durch die Vielzahl der Fälle und die erfolgreiche Abwicklung, stehen wir Ihnen durch die so gewonnene Expertise und Reichweite zur Verfügung.
Nachlassabwicklung
Gibt es einen Todesfall in der Familie, so sind eine Vielzahl von Fragen zu beatworten. Der Nachlass ist „abzuwickeln“. Hierbei stehen wir Ihnen in dieser schweren Zeit gerne bei und beantworten Ihre Fragen. Gerne können Sie die Abwicklung des gesamten Nachlasses auch in unsere Hand legen.
Testamentsvollstreckung
Setzt der/die Erblasser*in dem Testament einen Testamentsvollstrecker ein, so hat dieser die Aufgabe den Willen des Erblassers umzusetzen. Die Partner diese Kanzlei wurden bereits mehrfach zu Testamentsvollstreckern ernannt. Wenn die Wahl des Testamentsvollstreckers dem Gericht überlassen wird, haben uns auch in diesen Fällen Gerichte ihr Vertrauen ausgesprochen.
Prozess
Wir sind auch im Streitfall für Sie da. Leider lässt es sich nicht immer vermeiden einen Konflikt mit der Inanspruchnahme von Gerichten beizulegen. In diesen Fällen vertreten wir Sie deutschlandweit. Zuvor versuchen wir jedoch alles möglich zu machen diesen Weg nicht beschreieten zu müssen. Wir sind der Ansicht, dass sich Lösungen am besten unter den Parteien finden lassen. Hierbei ist die Ausbildung von RA R. Garbe als ausgebildeter Mediator von großer Hilfe.
Kosten
Grundsätzlich werden wir auf der Grundlage des RVG, des Rechtsanwaltsvergütungsgestzes tätig.
Auch eine individuelle Absprache ist möglich. In einem Vorgespräch loten wir Ihren Bedarf aus und passen unser Angebot Ihren Bedürfnissen an. Dies erfolgt sodann über eine Gebührenvereinbarung.